Wir möchten natürlich, auch in Anbetracht der bisher verwendeten und bleihaltigen Effektzünder im Filmbereich, besonders auf unsere Entwicklungsarbeiten und den Produkten mit schwermetallfreien (Pat. Pending) Knallsätzen hinweisen. Dies ist insbesondere in Hinblick auf das EU-weite und in 2006 in Kraft tretende Bleiverbot, sowie auch auf die hohe Toxizität der schwermetallhaltigen Feinstäube, besonders bei der Anwendung in geschlossenen Räumen wie Filmstudios oder Theaterräumen, von nicht unerheblicher arbeitsmedizinischer und damit auch haftungsrechtlicher Bedeutung.
Ein Hauptproblem bei den bisher auf dem Markt befindlichen Filmeffektzündern ist die Emission an Blei, insbesondere bei der Verwendung innerhalb geschlossener Räumlichkeiten wie z.B. in Filmstudios oder Theatersälen, aber auch bei der Darstellung von Körpertreffern direkt an Personen.
Durch die aufeinander folgende Reihenzündung von teilweise mehr als tausend derartiger Filmeffektzünder wird die zur Zeit zulässige Konzentration (MAK-Wert) für Blei von 0,1 mg/m³ auch in großen Innenräumen leicht um ein Vielfaches überschritten.
Auch werden die „beschossenen“ Gegenstände mit Blei kontaminiert („Bleispiegel“), was in Anbetracht seiner Giftigkeit umweltrechtlich zwischenzeitlich sehr problematisch ist. So hat die nordamerikanische Environmental Protection Agency of USA (EPA) 1999 eine Liste mit 275 Umweltgiften veröffentlicht. Unter den 20 giftigsten Substanzen wird dabei u.a. das Blei aufgeführt:
Top 11 Substanzen:
1. Arsen
2. Blei
3. Quecksilber
4. Vinylchlorid
5. Benzol
6. Polychlorierte Biphenyle (PCB`s)
7. Cadmium
8. Polycyklische aromatische Kohlenwasserstoffe
9. Benzo(b)fluoranthen
10. Chloroform
11. DDT,P`,P
Auch sollen innerhalb der EU im Rahmen laufender Umweltschutzprogramme die Grenzwerte für Blei (als
Feinststaub) bis zum Jahr 2010 auf Grenzwerte von max. 10 μg/m³ gesenkt werden. In einigen Ländern
innerhalb der EU, insbesondere im skandinavischen Raum, existieren schon seit einigen Jahren verschärfte
Bedingungen hinsichtlich der Verwendung von Blei. So dürfen z.B. in Dänemark seit Anfang Dezember 2002
Auswucht- (für Kraftfahrzeugreifen) und auch Anglergewichte kein Blei mehr enthalten. Auch ist dort die
Verwendung von Bleischrot bei der Jagd von Wasservögeln, wie auch in den Niederlanden, schon seit Jahren
verboten.
Durch diese weitere Verschärfung in der Umweltgesetzgebung ergibt sich natürlich auch für den Hersteller
hinsichtlich der Handhabung mit bleihaltigen Verbindungen (Sprengstoffen), sowie auch bei der Entsorgung bzw.
Aufarbeitung bleihaltiger, sprengstoffhaltiger Rückstände und Abfälle (Abwässer) ein erheblicher ökonomischer
Mehraufwand.
Die folgende Graphik zeigt auf der Basis umfangreicher Messreihen anschaulich den Vergleich zwischen einem
herkömmlichen, das heißt eines blei- und barium-haltigen (SINOXID®), und einem schwermetallfreien
Anzündhütchen (SINTOX®):